Auf keinen Fall unterschreiben

Plattenverträge sind so eine Sache, vielmehr waren sie es schon immer. Doch heute, da überall neue Modelle und Methoden aus dem verseuchten Boden sprießen, neigen manche Labels auch dazu, ihre Verträge „neu“ zu gestalten, natürlich stark zum eigenen Vorteil. Es sind weniger die Majors, denn dort läuft es ja noch ganz gut. Hauptsächlich sind es kleine, oft winzige Labels, deren Plattendeals eher wie verdeckte Auftragsbestätigungen wirken, beziehungsweise wie ein Rahmenwerk zur eigenen Bereicherung.

Gerade gestern bat mich ein Bekannter, mal kurz über einen Plattenvertrag drüberzuschauen. „No fucking way!“ war mein Kommentar zu diesem Schriftwerk. Ein unschöner Anlass, einmal ein paar fiese Methoden aufzuzählen, mit denen ahnungslose Musiker abgezockt werden sollen. Und glaubt mir, ich habe das folgende nicht erfunden.

Lasst uns eines noch schnell vorweg nehmen. Wenn ein Musiker im Rahmen eines Künstlervertrages plusminus 10% Beteiligung am Händlerabgabepreis erhält, bei einem Lizenzdeal (früher „Bandübernahmevertrag“ – kommt von „Tonbändern“) zwischen 15 und 25% ist das durchaus legitim. Das Label kalkuliert nämlich die Kosten für Produktion (beim Künstlervertrag), Herstellung, Artwork, GEMA, Promotion, Vertrieb, Personal und Fixkosten mit ein, so dass am Ende – wenn überhaupt – dem Label auch nicht mehr Reingewinn bleibt als dem Musiker. Kurz gesagt: im Normalfall trägt das Label sämtliche Kosten. Aber eben nicht immer, denn sonst würde ich hier nicht schreiben.

Verkaufsbeteiligung erst ab einer bestimmten Schwelle
Hier sollte der Musiker, der in einer stilistischen Nische abseits des Mainstream tätig ist, seine Verkaufsbeteiligung erst ab der 1.501. verkauften Einheit erhalten. Ob in jener Nische, insbesondere bei einem Newcomer, überhaupt so viele Stückzahlen verkauft werden, ist fraglich.

Beteiligung an Herstellungs- und Promotionkosten
Wie bereits erwähnt, sind dies Kosten, die das Label normalerweise übernimmt. 1.500 Dollar Eigenanteil sollte der Musiker bezahlen, um jene Kosten abzudecken. Genau: no fucking way!

Taschenabzüge
Das versucht man schon immer dem Musiker aufzuerlegen. Für die Verpackung der Tonträger werden die Kosten umgelegt, indem die Berechnungsgrundlage um 10% gesenkt wird. In anderen Worten, statt 100 verkaufter Einheiten werden nur 90 abgerechnet. Dieses Relikt findet sich auch heute noch in vielen Plattenverträgen, oftmals dient es als reiner Anlass, sein Verhandlungsgeschick zu beweisen.

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Reduzierte Berechnungsgrundlage
Doch auch ohne die Taschenabzüge konkret zu nennen gibt es Labels, die schlichtweg nur 90% abrechnen wollen. Ohne weitere Begründung, abgesehen davon, dass es „Industriestandard“ sei.

Reduzierte Tantiemen
In einigen Ländern ist es möglich, die Beteiligung an den („GEMA“) Tantiemen individuell zu verteilen. Folglich wird dort Musikern von Seiten der Labels gerne eine auf 80 oder 90% reduzierte Beteiligung an den mechanischen Vervielfältigungsrechten sowie an den Aufführungs- und Senderechten angeboten.

Verpflichtende Selbstabnahme bestimmter Mengen
Musiker können dem Label ihre eigenen Tonträger zu einem reduzierten Preis (meistens Großhandelspreis) abkaufen. Gedacht ist dies in erster Linie für den Direktverkauf bei Konzerten. Soweit keine Einwände. Im konkreten Fall sollte der Musiker allerdings zusätzlich zu seiner Eigenbeteiligung noch fest 600 Tonträger zum Großhandelspreis abnehmen – und das verpflichtend.

Also, seid wachsam und macht Gebrauch von Eurem, hoffentlich, gesunden Menschenverstand. Auch im coolen Rock and Roll gelten spießige betriebswirtschaftliche Grundlagen.

Abschließend noch der Hinweis, dass es sich hier um keine Rechtsberatung handelt und der Verfasser kein Jurist ist. Um die rechtlichen Hintergründe zu erfahren oder einen Vertrag prüfen zu lassen, wende Dich bitte an einen Fachanwalt.

 
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Über Julian Angel

Julian Angel ist chartnotierter Rockmusiker mit Hollywood Filmmusik Credits, Eventproduzent und Organisator der MusicBiz Madness Konferenz, Deutschlands erster Musikbusiness Konferenz für Musiker.
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