Bruno Kramm vs. GEMA – was das wirklich bedeutet

Bruno Kramm (Das Ich, Danse Macabre Records) hat die GEMA verklagt, Musikverlage sollen kein Geld mehr bekommen – so etwa stellen die allgemeinen Medien den Sachverhalt zusammenfassend dar, vieles bleibt dabei im Dunkeln. Das Kammergericht Berlin hatte am 14.11.2016 geurteilt, dass…. und über die Folgen dieses Urteils habe ich kurz mit Bruno Kramm telefoniert, um den Sachverhalt ’verständlich’ herüberzubringen.

Zuerst etwas beruhigendes: Verleger sollen weiterhin für ihre Arbeit einen angemessenen Anteil in Form von Tantiemen erhalten, die Höhe soll jedoch nicht von der GEMA festgelegt, sondern auch im Einzelfall individuell mit den Urhebern vereinbart werden können.

Hintergründe
Viele Urheber finden sich in der Situation, dass sie ihre Werke, bzw. die Verlagsrechte daran, an einen Verlag abgetreten haben, der Verlag jedoch wenig bis gar nichts tut, dafür aber jedes Mal mitkassiert, wenn ein Werk zum Einsatz kommt, also aufgeführt, gesendet, vervielfältigt oder ähnlich genutzt wird.

Für viele Urheber gehört es zum Alltag, trotz eines Verlagsvertrages ihre Songs selbst Interpreten, Produzenten und Labels zur Veröffentlichung anzubieten, da entweder dem Verlag die Kontakte in die Branche fehlen, der Verlag mehr Urheber vertritt als er tatsächlich handhaben kann oder schlichtweg mit anderen Dingen beschäftigt ist, als sich um ein Einkommen für seine Urheber zu bemühen. Dennoch stünde hier dem Verlag rein rechtlich sein Anteil zu, obwohl der Urheber selbst die ganze Verlagsarbeit geleistet hat.

Hinzu kommt, dass die Verlagsrechte an einem Song häufig als Verkaufsargument bzw. als Bonus on Top beim Abschluss eines Plattenvertrages an das Label vergeben werden, um damit den Interpreten interessanter zu machen und gleichzeitig das finanzielle Risiko des Labels zu senken.

Dies sind Punkte, die Bruno Kramm und seinen Bandkollegen Stefan Ackermann dazu bewegt haben, die aktuelle Verteilung der Tantiemen zwischen Urheber und Verlag in Frage zu stellen.

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Neue Modalitäten
Wer mit der Arbeit seines Verlages glücklich sei, solle gerne bei ihm bleiben, sagt Kramm. Wer hingegen das Gefühl hat, sein Verlag kümmere sich nicht mehr um die Verwertung der Titel, soll nun die Möglichkeit bekommen, den Vertrag neu auszuhandeln oder gar zu kündigen.

Des weiteren, und das erregt nun die Gemüter, sollen Urheber rückwirkend auf fünf Jahre jene Tantiemen von ihrem Verlag zurückfordern können, welche dieser auf Grund fehlenden Einsatzes ’zu Unrecht’ kassiert hat.

Flexible Zukunft
“Mir gefällt die Vorstellung nicht, dass ein Verlag noch dann, wenn ich schon tot bin, über meine Songs bestimmt“ sagt Bruno Kramm. Von daher geht es ihm darum, den Urhebern die Möglichkeit zu geben, ihre Verlagsverträge flexibel zu gestalten. Zum einen zeitlich, zum anderen aber auch mit Blick auf die Beteiligung eines Verlages: „Einige ich mich mit einem Verlag darauf, dass er lediglich administrative Tätigkeiten durchführt, wäre vielleicht eine Beteiligung von fünf Prozent angemessen“.

Beinfreiheit für Urheber
Warum hat Bruno Kramm aber dann gegen die GEMA geklagt und nicht gegen einen bestimmten Verlag? Während es durchaus nachvollziehbar gewesen wäre, den Verlag direkt in die Mangel zu nehmen, ging es Kramm vielmehr darum, für Urheber den passenden Rahmen zu gestalten, also die GEMA dazu zu bringen, den Urhebern „die notwendige Beinfreiheit für ihre Verhandlungen mit Verlagen“ zu geben, indem der Verlegeranteil künftig flexibel gestaltet werden kann.

Natürlich wird es nicht so ohne weiteres funktionieren, aus bestehenden Verlagsverträgen herauszukommen. Sofern Vorschüsse noch nicht verrechnet sind oder aus aktuellen durch den Verlag erwirkte Songplatzierungen Tantiemen zu erwarten sind, wird eine komplette Kündigung kaum möglich sein. Lediglich zu Neuverhandlungen der Verträge kann man sich dann treffen und durch das Urteil und seine Folgen etwas Rückendeckung erhalten.

 

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Über Julian Angel

Julian Angel ist chartnotierter Rockmusiker mit Hollywood Filmmusik Credits, Eventproduzent und Organisator der MusicBiz Madness Konferenz, Deutschlands erster Musikbusiness Konferenz für Musiker.
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