Coversongs – Genehmigung oder nicht?

Coverversionen als Marketinginstrument sind heute allgegenwärtig, sogar Marketingexperten raten Musikern dazu, mit gecoverten Songs auf sich aufmerksam zu machen. Doch wie funktioniert das mit den Formalitäten? Wie machen es andere? Vor allem, wenn man die Songs nicht nur bei Youtube hochladen, sondern auch verkaufen will? Speziell mit Blick auf den deutschen Markt (und seine Gesetze) habe ich mit drei ‚MusicBiz Madness Veteranen’ gesprochen.

Disclaimer
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, er gibt lediglich die Erfahrungen und Handlungsweisen der Gesprächspartner wieder.

Im Gespräch
Birgitt Schwanke von GerMusica Promotion arbeitete unter anderem mit und für Alice Cooper, Deep Purple, Santana und Tina Turner und sah sich mit ihrem neuen Label Pride & Joy bereits mit dem Thema Coversongs konfrontiert.

Promoter Carsten Collenbusch (Finest Noise) beschäftigte sich anlässlich eines Nick Drake Tribute Albums mit der Materie.

Metal-Anwalt Christian Koch kennt den gesetzlichen Teil des Themas.

 

Also, legen wir los:

Julian Angel: Ganz simpel gefragt: Was muss ein Musiker tun, damit er einen gecoverten Song auf sein Album packen und verkaufen darf?

Carsten Collenbusch: Im Grunde ist das Problem aus meiner Sicht keines. Coverversion drauf, GEMA zahlen und fertig!

Julian: Genau, die GEMA. Ist sie die erste Anlaufstelle?

Christian Koch: Ja. Es ist eigentlich ganz einfach: Die Lizenz für Coverversionen erteilt die GEMA, das genügt dann auch für den internationalen Markt und die Urheber werden vergütet.

Julian: Das heißt, man schreibt auf den Musikfolgebogen, den man bei einer Tonträgerherstellung zur Freigabe einreichen muss, neben die eigenen Titel zum Beispiel ganz einfach „Let It Be, Lennon, McCartney“?

Birgitt Schwanke: Ja, genau. Das ist aber dann auch Pflicht wegen des Urheberrechts. Wenn diese Aufnahme veröffentlicht wird, bekommt der Songschreiber und Texter die Tantiemen aus der Pressung und ggf. erzielten Radio-Airplay etc. in der gleichen Art, wie es Deine eigenen Songs für Dich selbst auch sind.

Julian: Jetzt gibt es aber noch diese Frage, ob nicht die Rechteinhaber eine solche Coverversion absegnen müssen.

Birgitt: Was man bei wirklich kommerziellen Künstlern mit einer riesigen Verkaufserwartung machen sollte, ist, mit dem Originalverlag Rücksprache zu halten, ob das für die so musikalisch okay ist. Die Frage hat eher künstlerische Hintergründe.

Julian: Nun mag ja ein großer Verlag solch eine Anfrage von unbekannten Musikern auf Grund mangelnder Relevanz geflissentlich ignorieren. Bei besonders obskurer Musik sind auch die Rechteinhaber nicht so einfach ausfindig zu machen. Soll man dann trotzdem einfach covern?

Birgitt: Wenn der Verlag keine Genehmigung erteilt, dann bleiben Deine Bauchschmerzen, wenn Du die gecoverte Musik trotzdem veröffentlichst. Da kannst Du nichts anderes machen: Ja oder nein. Dem Verlag geht es ja in der Regel um die GEMA-Tantiemen, die Du ja abführen würdest. Das heißt, die Gefahr, dass es Ärger gibt, ist relativ gering. Mehr kannst Du da nicht machen. Wenn es rechtlich ganz sauber sein soll, dann solltest Du auf den Song ohne Verlagsgenehmigung verzichten.

Carsten: Es gibt ein paar Ausnahmen, zum Beispiel dadurch, dass in den Coversong grundlegend eingegriffen wird, was zum Beispiel dann der Fall ist, wenn die Textsprache geändert wurde. Da braucht man definitiv die Freigabe des Urhebers. Als wir damals bei bluNoise den Nick-Drake-Sampler gemacht haben, war das alles kein Problem, nur die deutsche Version eines seiner Songs durfte nicht mit drauf.

Julian: Also habt Ihr nachgefragt?

Carsten: Nee, wir haben niemanden angefragt, haben aber gewusst, dass es mit der deutschen Textversion schwierig werden könnte und haben den Song besser weggelassen. That’s all.

Julian: Gehen wir aber einmal über den Text hinaus. Packen wir einen bekannten Hit in ein völlig neues Soundgewand. Ab wann sollte man dann eine Genehmigung einholen?

Carsten: Ist im Grunde egal, weil ja der Text gleich bleibt. Wenn Ihr den aber verändert, Vorsicht! Ansonsten würde ich persönlich immer sagen: „Let sleeping dogs lie“. Wenn Du anfängst, ein ‚OK’ einzufordern, kann das unter Umständen Jahre dauern. Um aber 100%ig sicher zu gehen, solltest Du nochmal einen Anwalt konsultieren, es ist und bleibt rechtlich eine ‚leichte Grauzone’. Wie gesagt, wir haben es damals bei Nick Drake so gemacht und alles war prima.

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Julian: Dem Urheber steht ja immerhin das Recht zu, gegen Entstellungen seines Werkes vorzugehen….

Christian: Durchaus, wobei es bei Cover-Versionen rechtlich eher um die Veröffentlichungsrechte geht.

Julian: Eine Entstellung könnte ja insbesondere dann vorliegen, wenn der Charakter des Songs verändert wird, also wie schon erwähnt ein neues Soundgewand erhält. Noch einmal: Braucht man eine Erlaubnis?

Christian: Wenn das Cover in irgendeiner Form öffentlich gemacht werden soll, also zum Beispiel auf Tonträger gepresst oder live gespielt. Das Covern ist eine ton- und textgetreue Wiedergabe des Originals mit nur ganz marginalen Änderungen wie zum Beispiel Instrumentierung und Tempo. Alles was darüber hinausgeht, ist eine Bearbeitung. Das Bearbeitungsrecht steht nach § 23 UrhG allein dem Urheber zu, Bearbeitungen und deren Veröffentlichung bedürfen daher der Zustimmung. Davon gibt es zwar auch Ausnahmen, aber das ist die Grundregel.  Der Bearbeiter erwirbt nämlich ein eigenes Bearbeiterurheberrecht an dem dann neu geschaffenen Werk.

Julian: Okay. Da die meisten wohl eher eine Eigeninterpretation eines bekannten Titels anstreben, wäre hier also das Einholen der Genehmigung nötig. Wie verhält es sich bei einer Veröffentlichung über einen Digitalvertrieb? Wer beispielsweise CD Baby nutzt, kann das dort direkt abwickeln.

Birgitt: Du musst bei den digitalen Vertriebswegen Deine Musik beim Hochladen kennzeichnen: Komponist, Texter und Verlag angeben. CD Baby ist eine Ausnahme, weil in den USA beheimatet; die führen keine GEMA für nicht US-Künstler ab, weil es da ja die anderen Geschichten über Agenturen gibt, bei denen nur ASCAP/BMI Mitglieder drin sind (z.B. Harry Fox Agency, d. Verf.). GEMA nach Europa etc. wird von CD Baby nicht ausgeschüttet, das steht auch in deren AGB.

Bei europäischen Plattformen müsste GEMA automatisch kommen, wenn diese Plattformen seriös sind. Ausnahme Youtube. Allerdings sind die Auszahlungen da dann megawinzig.

Julian: Wo wir bei einem weiteren Aspekt des Coverns wären. Nirgendwo wird so viel auf gut Glück gecovert wie bei Youtube.

Birgitt: Solange Dein digitaler Vertrieb die Youtube-Tantiemen für den Song trackt, ist das nichts anderes als wie bei Downloads und Streams. Das wird bei mir vom Vertrieb betreut, der dafür auch GEMA abführt. Gibt es im Plattenvertrag eine Länderbegrenzung, sollte diese rein rechtlich auch für Youtube Anwendung finden.

Dieser digitale Sumpf ist unübersichtlich. Mein Label ist zum Beispiel ein Partnerkanal von Kontor New Media und die monetarisieren meine Clips und die Kanäle aller meiner Labelbands, die das möchten, im Vertragsgebiet und schütten auch an die GEMA aus.

Julian: Muss das Youtube Video monetarisiert werden, damit der fremde Komponist Tantiemen bekommt? Kann er andernfalls eine Löschung veranlassen, falls keine Genehmigung des Covers vorliegt?

Christian: Die Antwort ist ja. Deswegen prozessiert die GEMA ja auch schon seit Jahren mit Youtube, um eine angemessene Beteiligung der Urheber an den Einnahmen zu erreichen. Löschungsansprüche bestehen bei Urheberrechtsverletzungen dieser Art unabhängig von der monetären Auswertung.

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Am Ende ist und bleibt das Thema tatsächlich mit einem grauen Schleier behangen. Wer einen fremden Song nicht nur 1:1 nachspielt, sondern durch seine Eigeninterpretation die Voraussetzungen einer Bearbeitung erfüllt, sollte eine Genehmigung des Urhebers bzw. seines Vertreters einholen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Tatsächlich wird heute aber sehr viel drauf los gecovert, ohne dabei – mangels Aufklärung – die rechtlichen Aspekte zu beachten. Dies scheint bei vielen Musikern insbesondere auf Youtube gut zu gehen, dürfte aber bei genauerem Nachdenken hin und wieder schlaflose Nächte bereiten.

Vielen Dank noch einmal an Birgitt Schwanke, Carsten Collenbusch und Christian Koch für ihr schnelles Einspringen.

 

Viel Erfolg – Julian Angel
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nbmt

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Über Julian Angel

Julian Angel ist chartnotierter Rockmusiker mit Hollywood Filmmusik Credits, Eventproduzent und Organisator der MusicBiz Madness Konferenz, Deutschlands erster Musikbusiness Konferenz für Musiker.
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