Wenn in der Musikbranche von „Buyouts“ gesprochen wird, ist bei weitem nicht klar, worum es tatsächlich geht. Der Begriff ist zum einen auf vieles anwendbar, darüber hinaus dehnbar und wird nicht selten auch schlichtweg falsch verstanden. Genau genommen
kann es für nahezu alles einen Buyout geben, von daher ist es wichtig, immer nachzufragen, was genau im Einzelfall gemeint ist. Die gängigsten Anwendungsbeispiele stelle ich Dir hier kurz vor.
Das Prinzip an sich ist kurz erklärt: gegen eine einmalige Zahlung kann Dein Geschäftspartner etwas mit Deiner Musik tun, ohne Dich an künftigen Einnahmen beteiligen zu müssen.
Mache zum besseren Verständnis kurz einen Abstecher in die Welt der Grafiker oder Fotografen: gegen einmalige Bezahlung darf der Kunde das entworfene Logo bzw. die gemachten Bilder nach Belieben nutzen. Überall und für immer. Es sei denn, man regelt es anders, zum Beispiel zunächst auf ein bestimmtes Land, ein Medium oder eine Menge/Auflage begrenzt.
Verkauf oder Übertragung?
Wir unterscheiden ganz klar zwischen einem Verkauf von Rechten, wie er insbesondere in den USA möglich ist, und dem Einräumen von Rechten zur Nutzung, deren Umfang vorher festgelegt wird.
Master Buyout
Darunter verstehen wir die Übertragung exklusiver Nutzungsrechte oder auch eine komplette Veräußerung der Rechte an einer Aufnahme. Wohlgemerkt nur an der Aufnahme, nicht an der Komposition, die „darin enthalten“ ist. Was hier genau von statten geht, kannst Du nur durch einen tieferen Blick in den Vertrag erkennen. Dies kommt zum Beispiel vor, wenn Du Drumloops verkaufst. Der Käufer kann Deinen Loop dann in seinem Song verwenden, ohne Dich an künftigen Einnahmen beteiligen zu müssen, die dieser Song generiert.
Weit verbreitet sind Master Buyouts auch im Sync Bereich. Eine Music Library kauft Dir gegen eine einmalige Summe die Masterrechte ab. Erteilt die Library künftig einem oder mehreren Kunden eine Nutzungslizenz an Deiner Aufnahme und kassiert dafür eine Masterlizenz, so braucht sie diese nicht mehr mit Dir zu teilen. Deine Beteiligung an Deiner Komposition bleibt hiervon jedoch unberührt.
Publishing Buyout
Du kennst die Geschichte: sobald Du einen Song geschrieben hast, bist Du automatisch Inhaber sämtlicher Rechte. Wenn Du einen Musikverlag damit beauftragst, Deinen Song auszuwerten, mag dieser natürlich auch gerne daran mitverdienen. Dazu sichert sich ein Verlag die Verlagsrechte bzw. den Verlegeranteil. Wann immer Dein Song im Radio oder im Fernsehen läuft oder live dargeboten wird, verdient der Verlag dann mit.
Es kommt selten vor, dass Dir ein Musikverlag eine einmalige Summe bezahlt, um künftig über die Verlagsrechte an Deinem Song beteiligt sein zu dürfen. In der Regel geschieht dies bei Songs, die ohnehin schon erfolgreich sind.
Copyright Buyout
Tatsächlich kommt es vor, dass Dir jemand auch das gesamte Copyright an Deiner Komposition abkauft. In den USA ist das legal, bei uns nicht, trotzdem lassen sich hierfür kreative Wege finden. Wenn Du Dein Copyright verkaufst, darf sich der neue Inhaber als einziger Komponist des Werkes eintragen lassen und künftig Tantiemen kassieren.
Sieh dennoch genauer in den Vertrag. Häufig handelt es sich lediglich um unentgeltliche, dafür grenzenlose Einräumungen von Copyrights. Dies bedeutet, dass allein ein Label, Verlag oder eine Library über die Geschicke Deines Songs bestimmen darf – trotzdem bleibst Du Komponist und bekommst künftig Tantiemen ausgezahlt.
All-In Buyout
Ein beliebter Begriff, der so dehnbar wie universell einsetzbar ist. Er beginnt dort, wo sich z.B. ein Werbekunde gleich sämtliche Nutzungsrechte an einem Musikstück für alle Medien, weltweit und zeitlich uneingeschränkt sichert, statt sich zunächst nur auf ein Land und z.B. Radiowerbung zu beschränken. Ob der Werbekunde diese Rechte exklusiv erhält oder ob auch andere Kunden das Musikstück nutzen dürfen, kommt wieder auf den Vertrag mit dem Kunden an.
Und tatsächlich wird der Begriff All-In Buyout auch für eine Totalveräußerung von allem gesehen: Copyright, Masterrechte, Verlagsrecht – also alle Rechte. Du kassierst einmal und bekommst dann nie wieder etwas.
Studiomusiker
Auch Studiomusiker übertragen ihren Auftraggebern in der Regel ihre Leistungsschutzrechte an den Aufnahmen, die sie gemacht haben. Du bekommst einmal Geld für Dein Gitarrensolo, bist aber nicht weiter an den Einnahmen des betreffenden Songs beteiligt.
Fazit
Dies waren ein paar Beispiele für „Buyouts“. Du siehst, dass der Begriff nicht ganz eindeutig ist. Professionelle Geschäftspartner haben ihre Verträge daher entsprechen klar formuliert, so dass Du eindeutig erkennen kannst, was und wie viel Du möglicherweise verkaufst. Art und Umfang der Buyouts werden somit erst durch den Vertragstext deutlich. Ein einfaches „wir machen einen Buyout“ gibt noch keinerlei Aufschluss. Von daher ist es keineswegs peinlich, sondern vielmehr enorm wichtig, nachzufragen, wie so ein Buyout genau aussehen soll bzw. was Dein Gegenüber darunter versteht.
Haftungsausschluss
So, zum Ende noch der Hinweis darauf, dass ich kein Jurist oder Fachanwalt bin. Ich bin lediglich schon sehr lange in der Musikbranche unterwegs und bin in dieser Zeit auch schon mit allerlei Buyoutmodellen konfrontiert worden – und kann sehr gut Verträge verstehen. Zur absoluten Sicherheit und für verbindliche Aussagen wende Dich bitte an ein in diesem Bereich studiertes Exemplar der Gattung Mensch.
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