Der Schutz des geistigen Eigentums, also Eurer Songs, sollte bei Euch ganz oben auf der Prioritätenliste stehen. Stellt Euch vor, jemand klaut Eure Idee und verdient ordentlich Geld damit.
Damit meine ich nicht den Bandkollegen, der behauptet, den Song alleine geschrieben zu haben, sondern wildfremde Menschen. Wenn Ihr Eure Musik ernsthaft promotet – oder auch nur still ins Internet stellt – haben viele ‘Fremde’ Zugriff darauf: Veranstalter, denen Ihr ein Demo geschickt habt, Zuhörer im Publikum, Produzenten und Interpreten, denen Ihr Euren Song anbietet und nicht zuletzt die weltweite Internetgemeinde, die Euren Song hören und somit auch ganz oder teilweise ‘klauen’ kann.
Zum Schutz geistigen Eigentums gibt es ein häufig verbreitetes Ammenmärchen sowie eine wenig nützliche Wahrheit:
Zunächst das Märchen: Gerade viele Außenstehende denken, die GEMA hätte eine Schutzfunktion. Das ist völliger Unsinn, denn die GEMA überzeugt sich nicht vom Inhalt der bei ihr registrierten Titel. Ihre Aufgabe ist es, Songtiteln einen Code zu erteilen, um darüber Tantiemenzahlungen zuordnen zu können. Theoretisch kann man bei der GEMA auch einen reinen Songtitel anmelden, zu dem gar keine Musik existiert.
Die wenig nützliche Wahrheit ist jene, dass man zeitgleich mit der Schöpfung seines Werkes als Urheber gilt. Dies ist vom Gesetz her korrekt, die Frage bleibt aber:
Wie beweist Ihr, dass Ihr die Urheber seid?
Beweisen lässt sich eine Urheberschaft nicht wirklich. Ihr könnt aber beweisen, dass Eure Version eines Songs bereits vor der Version des ‘Diebes’ existiert hat. Das ganze nennt sich „Prioritätsfeststellung“ . Dazu gibt es einige Methoden:
Per Einschreiben an sich selbst schicken
Eine Aufnahme oder Notation des betreffenden Werkes in einen Briefumschlag stecken und diesen per Einschreiben an Euch selbst schicken und ungeöffnet aufbewahren. Diese Methode ist aber umstritten, da man den Umschlag theoretisch auch nachträglich säuberlich öffnen und das darin befindliche Material austauschen könnte.
Hinterlegung
Weit verbreitet ist die Hinterlegung des Materials (CD, Datenträger) bei mehr oder weniger anerkannten Stellen. Viele Musikerverbände bieten diese Hinterlegung für Ihre Mitglieder an. Sicherer ist die Hinterlegung bei einem Notar. Obwohl Notare zur Hinterlegung verpflichtet sind, weigern sich viele Vertreter, Tonträger zum Nachweis der Urheberschaft zu hinterlegen. Auch die Preise variieren hier (trotz vermeintlicher Gebührenordnung) von ca. EUR 60,00 pro Hinterlegung bis zu EUR 300,00 pro Song. In der Regel spielt es keine Rolle, ob sich auf der zu hinterlegenden CD (oder anderem Datenträger) ein oder mehrere Songs befinden.
Siegelung
Günstiger ist die (Ver)Siegelung durch den Notar. Hier wird wie bei einer Hinterlegung das Beweisstück (CD, Datenträger) in einen Umschlag gesteckt und vom Notar an allen Seiten und Ecken versiegelt, so dass der Umschlag nicht mehr unbeschädigt geöffnet werden kann. Diesen Umschlag bekommt Ihr anschließend ausgehändigt und könnt ihn zu Hause aufbewahren. Dadurch entfallen die Aufbewahrungskosten im Tresor des Notars. Ich kenne einen Notar, der dies für rund EUR 20,00 erledigt.
Copyright Office
Das Copyright Office der Library of Congress in Washington, D.C. ist die weltweit einzige öffentliche Stelle, an der man – ähnlich wie beim Patentamt – seine Werke hinterlegen und registrieren lassen kann. Der Vorgang ist (unabhängig von der Anzahl der Songs oder Texte) mit $ 35,00 sehr günstig, zudem ist ein Upload im mp3 Format möglich. Allerdings ist der Vorgang etwas kompliziert. Die Registrierung tritt mit dem Zeitpunkt der Anmeldung in Kraft, auch wenn Ihr erst ca. ein Vierteljahr später eine Urkunde mit der Post erhaltet. Die Website dazu ist www.copyright.gov.
Bei allen Methoden stellt sich auch unter Rechtsanwälten immer wieder die Frage nach der “Anerkennung durch ein Gericht”, vor allem dann, wenn sich das Gericht im Ausland befindet. Mir ist daher immer die Kombination Notar (speziell für das Inland) und Copyright Office (für alles internationale) am liebsten.
Ich bin im übrigen kein Rechtsanwalt und gebe hier keine Rechtsberatung. Ich berichte lediglich aus eigener Erfahrung.
– Julian Angel
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