Bruno Kramm vs. GEMA – was das wirklich bedeutet

Bruno Kramm (Das Ich, Danse Macabre Records) hat die GEMA verklagt, Musikverlage sollen kein Geld mehr bekommen – so etwa stellen die allgemeinen Medien den Sachverhalt zusammenfassend dar, vieles bleibt dabei im Dunkeln. Das Kammergericht Berlin hatte am 14.11.2016 geurteilt, dass…. und über die Folgen dieses Urteils habe ich kurz mit Bruno Kramm telefoniert, um den Sachverhalt ’verständlich’ herüberzubringen.

Zuerst etwas beruhigendes: Verleger sollen weiterhin für ihre Arbeit einen angemessenen Anteil in Form von Tantiemen erhalten, die Höhe soll jedoch nicht von der GEMA festgelegt, sondern auch im Einzelfall individuell mit den Urhebern vereinbart werden können.

Hintergründe
Viele Urheber finden sich in der Situation, dass sie ihre Werke, bzw. die Verlagsrechte daran, an einen Verlag abgetreten haben, der Verlag jedoch wenig bis gar nichts tut, dafür aber jedes Mal mitkassiert, wenn ein Werk zum Einsatz kommt, also aufgeführt, gesendet, vervielfältigt oder ähnlich genutzt wird.

Für viele Urheber gehört es zum Alltag, trotz eines Verlagsvertrages ihre Songs selbst Interpreten, Produzenten und Labels zur Veröffentlichung anzubieten, da entweder dem Verlag die Kontakte in die Branche fehlen, der Verlag mehr Urheber vertritt als er tatsächlich handhaben kann oder schlichtweg mit anderen Dingen beschäftigt ist, als sich um ein Einkommen für seine Urheber zu bemühen. Dennoch stünde hier dem Verlag rein rechtlich sein Anteil zu, obwohl der Urheber selbst die ganze Verlagsarbeit geleistet hat.

Hinzu kommt, dass die Verlagsrechte an einem Song häufig als Verkaufsargument bzw. als Bonus on Top beim Abschluss eines Plattenvertrages an das Label vergeben werden, um damit den Interpreten interessanter zu machen und gleichzeitig das finanzielle Risiko des Labels zu senken.

Dies sind Punkte, die Bruno Kramm und seinen Bandkollegen Stefan Ackermann dazu bewegt haben, die aktuelle Verteilung der Tantiemen zwischen Urheber und Verlag in Frage zu stellen.

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Neue Modalitäten
Wer mit der Arbeit seines Verlages glücklich sei, solle gerne bei ihm bleiben, sagt Kramm. Wer hingegen das Gefühl hat, sein Verlag kümmere sich nicht mehr um die Verwertung der Titel, soll nun die Möglichkeit bekommen, den Vertrag neu auszuhandeln oder gar zu kündigen.

Des weiteren, und das erregt nun die Gemüter, sollen Urheber rückwirkend auf fünf Jahre jene Tantiemen von ihrem Verlag zurückfordern können, welche dieser auf Grund fehlenden Einsatzes ’zu Unrecht’ kassiert hat.

Flexible Zukunft
“Mir gefällt die Vorstellung nicht, dass ein Verlag noch dann, wenn ich schon tot bin, über meine Songs bestimmt“ sagt Bruno Kramm. Von daher geht es ihm darum, den Urhebern die Möglichkeit zu geben, ihre Verlagsverträge flexibel zu gestalten. Zum einen zeitlich, zum anderen aber auch mit Blick auf die Beteiligung eines Verlages: „Einige ich mich mit einem Verlag darauf, dass er lediglich administrative Tätigkeiten durchführt, wäre vielleicht eine Beteiligung von fünf Prozent angemessen“.

Beinfreiheit für Urheber
Warum hat Bruno Kramm aber dann gegen die GEMA geklagt und nicht gegen einen bestimmten Verlag? Während es durchaus nachvollziehbar gewesen wäre, den Verlag direkt in die Mangel zu nehmen, ging es Kramm vielmehr darum, für Urheber den passenden Rahmen zu gestalten, also die GEMA dazu zu bringen, den Urhebern „die notwendige Beinfreiheit für ihre Verhandlungen mit Verlagen“ zu geben, indem der Verlegeranteil künftig flexibel gestaltet werden kann.

Natürlich wird es nicht so ohne weiteres funktionieren, aus bestehenden Verlagsverträgen herauszukommen. Sofern Vorschüsse noch nicht verrechnet sind oder aus aktuellen durch den Verlag erwirkte Songplatzierungen Tantiemen zu erwarten sind, wird eine komplette Kündigung kaum möglich sein. Lediglich zu Neuverhandlungen der Verträge kann man sich dann treffen und durch das Urteil und seine Folgen etwas Rückendeckung erhalten.

 

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Share Your Label

Ich habe Musikern immer wieder geraten, sich gegenseitig zu unterstützen: Medienkontakte austauschen, Empfehlungen an Vertriebe und Shops aussprechen. Manche gehen sogar so weit, Tonträger in anderen Ländern herstellen zu lassen, diese dort an einen befreundeten Musiker zu liefern, der sich dann um Verkauf und Versand im jeweiligen Land kümmert.

Daraus entstand eine schnelle und noch etwas vage Idee eines „gemeinsamen Labels“, über das eine Gruppe von vier bis zehn stilistisch gleichen Musikern oder Bands ihre Alben veröffentlicht.

Hierzu muss nicht zwingend eine Plattenfirma gegründet werden. Stattdessen wird ein Rahmengebilde erstellt, dem alle Musiker ihre Medien-, Vertriebs- und Geschäftskontakte zur Verfügung stellen. Wer gerade ein Album veröffentlicht, bedient sich dieser Ressourcen. Dabei finanziert jede Band ihre Veröffentlichung und Promotion selbst.

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Das klingt zunächst nur nach „gemeinsam sind wir stärker“, das Ganze hat aber noch einen ganz anderen Vorteil:

Das Label kann als Marke aufgebaut werden und erzeugt dabei bei Fans, Medien und Vertrieben Glaubwürdigkeit und Vertrautheit. Die eine Band profitiert also auch vom Erfolg der anderen.

Darüber hinaus lässt sich das Problem zu langer Abwesenheiten lösen. Wenn wir annehmen, dass der Lebenszyklus eines Undergroundalbums rund drei Monate beträgt, kann eine Band schnell von der Bildfläche verschwinden, bis sie wieder ein neues Werk am Start hat. Hier kann nun mittels regelmäßiger Berichterstattung und Veröffentlichungen der anderen das Label regelmäßig von sich reden machen und dadurch den Kontakt zu Fans und Partnern aufrecht halten. Wichtig ist, dass die Veröffentlichungen untereinander abgesprochen und gleichmäßig über das Jahr verteilt werden.

 
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Auf keinen Fall unterschreiben

Plattenverträge sind so eine Sache, vielmehr waren sie es schon immer. Doch heute, da überall neue Modelle und Methoden aus dem verseuchten Boden sprießen, neigen manche Labels auch dazu, ihre Verträge „neu“ zu gestalten, natürlich stark zum eigenen Vorteil. Es sind weniger die Majors, denn dort läuft es ja noch ganz gut. Hauptsächlich sind es kleine, oft winzige Labels, deren Plattendeals eher wie verdeckte Auftragsbestätigungen wirken, beziehungsweise wie ein Rahmenwerk zur eigenen Bereicherung.

Gerade gestern bat mich ein Bekannter, mal kurz über einen Plattenvertrag drüberzuschauen. „No fucking way!“ war mein Kommentar zu diesem Schriftwerk. Ein unschöner Anlass, einmal ein paar fiese Methoden aufzuzählen, mit denen ahnungslose Musiker abgezockt werden sollen. Und glaubt mir, ich habe das folgende nicht erfunden.

Lasst uns eines noch schnell vorweg nehmen. Wenn ein Musiker im Rahmen eines Künstlervertrages plusminus 10% Beteiligung am Händlerabgabepreis erhält, bei einem Lizenzdeal (früher „Bandübernahmevertrag“ – kommt von „Tonbändern“) zwischen 15 und 25% ist das durchaus legitim. Das Label kalkuliert nämlich die Kosten für Produktion (beim Künstlervertrag), Herstellung, Artwork, GEMA, Promotion, Vertrieb, Personal und Fixkosten mit ein, so dass am Ende – wenn überhaupt – dem Label auch nicht mehr Reingewinn bleibt als dem Musiker. Kurz gesagt: im Normalfall trägt das Label sämtliche Kosten. Aber eben nicht immer, denn sonst würde ich hier nicht schreiben.

Verkaufsbeteiligung erst ab einer bestimmten Schwelle
Hier sollte der Musiker, der in einer stilistischen Nische abseits des Mainstream tätig ist, seine Verkaufsbeteiligung erst ab der 1.501. verkauften Einheit erhalten. Ob in jener Nische, insbesondere bei einem Newcomer, überhaupt so viele Stückzahlen verkauft werden, ist fraglich.

Beteiligung an Herstellungs- und Promotionkosten
Wie bereits erwähnt, sind dies Kosten, die das Label normalerweise übernimmt. 1.500 Dollar Eigenanteil sollte der Musiker bezahlen, um jene Kosten abzudecken. Genau: no fucking way!

Taschenabzüge
Das versucht man schon immer dem Musiker aufzuerlegen. Für die Verpackung der Tonträger werden die Kosten umgelegt, indem die Berechnungsgrundlage um 10% gesenkt wird. In anderen Worten, statt 100 verkaufter Einheiten werden nur 90 abgerechnet. Dieses Relikt findet sich auch heute noch in vielen Plattenverträgen, oftmals dient es als reiner Anlass, sein Verhandlungsgeschick zu beweisen.

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Reduzierte Berechnungsgrundlage
Doch auch ohne die Taschenabzüge konkret zu nennen gibt es Labels, die schlichtweg nur 90% abrechnen wollen. Ohne weitere Begründung, abgesehen davon, dass es „Industriestandard“ sei.

Reduzierte Tantiemen
In einigen Ländern ist es möglich, die Beteiligung an den („GEMA“) Tantiemen individuell zu verteilen. Folglich wird dort Musikern von Seiten der Labels gerne eine auf 80 oder 90% reduzierte Beteiligung an den mechanischen Vervielfältigungsrechten sowie an den Aufführungs- und Senderechten angeboten.

Verpflichtende Selbstabnahme bestimmter Mengen
Musiker können dem Label ihre eigenen Tonträger zu einem reduzierten Preis (meistens Großhandelspreis) abkaufen. Gedacht ist dies in erster Linie für den Direktverkauf bei Konzerten. Soweit keine Einwände. Im konkreten Fall sollte der Musiker allerdings zusätzlich zu seiner Eigenbeteiligung noch fest 600 Tonträger zum Großhandelspreis abnehmen – und das verpflichtend.

Also, seid wachsam und macht Gebrauch von Eurem, hoffentlich, gesunden Menschenverstand. Auch im coolen Rock and Roll gelten spießige betriebswirtschaftliche Grundlagen.

Abschließend noch der Hinweis, dass es sich hier um keine Rechtsberatung handelt und der Verfasser kein Jurist ist. Um die rechtlichen Hintergründe zu erfahren oder einen Vertrag prüfen zu lassen, wende Dich bitte an einen Fachanwalt.

 
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Pressemitteilungen schreiben

Nach etwas längerer Sommer-/Herbstpause befassen wir uns heute einmal damit, Pressemitteilungen zu schreiben: was rein muss, was nicht, die äußere Form.

Per eMail
Pressemitteilungen verschicken wir heute per eMail. Nicht (nur), weil es günstiger und einfacher ist, sondern auch, weil der Redakteur am anderen Ende der Leitung unseren Text auf diese Weise einfach kopieren und in sein Heft, sein Blog oder seine Website einfügen kann.

Persönliche Anrede
Trotz sämtlicher „Deine-Pressemitteilung-mit-einem-Klick-an-5000-Kontakte“ Angebote gehen wir davon aus, dass wir den Empfänger bereits kennen, da wir uns ja irgendwann einmal einen Medienverteiler aufgebaut und die Kontakte sorgfältig gepflegt haben. Folglich sprechen wir den Empfänger persönlich an, Mailinglistenprogramme machen dies möglich.

Don’t bore us, get to the Chorus
Gerade Onlinemedien haben zwar unbegrenzt “Platz” für allerlei Geschichten, doch lasst uns bedenken, dass die Leser kaum Zeit haben, geschweige denn Lust, sich erst einmal durch langatmige Einleitungen zu kämpfen. Fassen wir uns also kurz und verzichten auf die vollständige Biografie und wie wir doch schon als Kleinkind so gerne Luftgitarre gespielt haben.

Jetzt aber…
Zur besseren Erkennung schreiben wir die Pressemitteilung im Folgenden kursiv und besprechen hinterher die wichtigsten Punkte:

 

Betreff: Zur sofortigen Veröffentlichung – The Zauberflöten veröffentlichen neues Punk Album (Englisch: For immediate release)

 

Hallo Wilhelmine,

hier ist Papa Geno von der Punk Band The Zauberflöten. Unser neues Album „Blow My Flute, Baby“ erscheint am 20.11.2016. Das ist uns eine Pressemitteilung wert, und wir würden uns sehr über eine Veröffentlichung freuen. Am Ende findest Du auch den HTML Code für unser neues Video. In Kürze beginnen wir auch mit der Medienbemusterung, da wirst Du dann auch ein Promoexemplar bekommen.

Hab vielen Dank für Deine Unterstützung !!!

 

# # # # #  Pressemitteilung beginnt hier # # # # #

The Zauberflöten – neues Album „Blow My Flute, Baby“


Nach dem erstaunlichen Achtungserfolg ihres Debüts „Mozart On Speed“ melden sich die Punks von The Zauberflöten mit ihrem Nachfolgewerk „Blow My Flute, Baby“ zurück. Am 20.11.2016 wird die Scheibe mit insgesamt 14 Tracks auf die pogo-affine Öffentlichkeit losgelassen. Und auch dieses Mal frönt der Vierer aus Goggelgereuth dem traditionellen Punk:

„Wir haben alle 14 Songs in nur zwei Tagen im Studio eingehämmert. Keine Overdubs, keine Nachbesserungen. Nur echte harte Emotionen“ sagt Frontmann Amadeus. Ein idealer Soundtrack also für Hartgesottene, die im nächsten Winter ordentlich einheizen wollen. Als Vorgeschmack auf das neue Stück Vinyl gibt es hier bereits das aktuelle Video „Burn, Vienna, Burn“.

# # # # # Pressemitteilung endet hier # # # #

Video Code: <iframe width …usw……

Bildmaterial, Artwork und weitere Infos findest Du in unserem Pressebereich: thezauberflöten.xy/presse

 

Hab noch einmal herzlichen Dank, dass Du die Punkszene mit Deiner Arbeit unterstützt.


Schöne Grüße
Papa Geno

– – – – – – – – – –

The Zauberflöten GbR
Papa Geno
Zauberstraße 1
11111 Zauberstadt (wie sonst)
eMail: papa@thezauberflöten.xy
Web: thezauberflöten.xy
Tel: 0800-ZAUBER
Steuer Nr. 123/456/78900

Falls Du keine weiteren Pressemitteilungen erhalten willst usw. usf….

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Okay, ein paar Hinweise
Eine kurze nette Begrüßung mit einem Hinweis auf das große bevorstehende Ereignis sowie die höfliche Bitte um Veröffentlichung (und ein dickes „Danke!“) verstehen sich von selbst, „dürfen“ in solch eine Mitteilung auch mit rein.

Tatsächlich ist es wichtig, den Anfang und das Ende des zu veröffentlichenden Textes zu kennzeichnen, anderenfalls kann es wirklich passieren, dass die liebe Wilhelmine die ganze Mail inklusive Begrüßung und Abmeldelink veröffentlicht (ja, passiert).

Um das Video direkt innerhalb der veröffentlichten Pressemitteilung einbauen zu können, schicken wir den Einbett-Code mit (anstelle eines reinen Links). Manche eMail Programme wandeln diesen Code gleich um, in diesem Fall hängen wir ihn als kurze Textdatei mit an und verweisen auf selbige.

Da wir im Idealfall ohne Dateianhänge auskommen wollen, versenden wir keine Bilder (schon gar keine hochauflösenden), sondern verweisen auf die reichliche Auswahl in unserem Pressebereich.

Dann noch einmal schön bedanken und die vollständigen Angaben zum Absender nicht vergessen. Das hat einerseits rechtliche Gründe, zum anderen wirkt es einfach seriös und professionell.

 

Viel Erfolg damit !!!

 

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Music Licensing – die wichtigsten Begriffe

Wenn es darum geht, Musik in Film- und Fernsehproduktionen oder auch in Werbespots zu platzieren, tauchen eine Reihe neuer Begriffe auf, die es einzuordnen und zu verstehen gilt, um nicht wie der Ochs vorm Berg dazustehen. Deshalb findest Du hier eine Liste mit den wichtigsten Begriffen, natürlich mit Erläuterung.

Schön der Reihe nach, nicht alphabetisch sortiert, aber vielleicht nach Wichtigkeit – oder chaotisch, wir sind ja „Punk“…

Sync / Licensing
Der Oberbegriff der ganzen Disziplin. „Sync“ kommt von „synchronisieren“, man bringt also bewegte Bilder und Musik in Einklang miteinander. „Licensing“ von „lizenzieren“, denn der Nutzer (Film- oder TV-Produktionsfirma) zahlt für die Nutzung der Musik eine Lizenz an die Rechteinhaber.

Music Library
Kein besonders sinniger Begriff, gemeint sind damit jene Dienstleister, die Musik speziell für die Verwendung in Filmproduktionen anbieten. Diese Libraries sind in den meisten Fällen auch gleichzeitig Musikverleger.

Master
Die fertige Aufnahme eines Musikstückes. Diese gilt es gedanklich zu unterscheiden von der…

Komposition
Die geistige Kreation von Musik, ggf. mit Text, die in der Aufnahme, also dem Master enthalten ist.

Masterlizenz
Auch Sync Lizenz, Sync Fee oder Master Fee genannt. Diese Gebühr entrichtet der Nutzer, also z.B. die Filmproduktionsfirma, für die Nutzung des Masters. Hiermit sollen alle an der Aufnahme der Musik beteiligte vergütet werden (Interpret, Produzenten, ggf. Label – und wer sich sonst noch Rechte an der Aufnahme gesichert hat). Die Masterlizenz wird direkt an den Rechteinhaber (Musiker, Label) gezahlt oder an den Vermittler (Music Library).

Backend Royalties
Tantiemen, die gewöhnlich nach der öffentlichen Nutzung (Sendung) oder Vervielfältigung des lizenzierten Masters über die Verwertungsgesellschaften an die Komponisten, Texter und Verlage gezahlt werden.

Anmerkung: gut und glücklich, wer Interpret und Komponist in einer Person ist. Hier lässt sich zweimal verdienen.

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Needle Drop
Aus der guten alten Zeit der Plattenspieler stammt dieser Begriff. Gemeint ist, dass pro Aufsetzen der Plattenspielernadel gezahlt wird. Kurz gesagt, mit diesem Begriff wird in einem Nutzungsvertrag geklärt, dass die Lizenzgebühr jedes Mal fällig wird, wenn der Song innerhalb des gleichen Filmes mehrmals zum Einsatz kommt.

Cue Sheets
Das sind sozusagen die Musikmeldebögen der Fernsehsender. Darin werden genau festgehalten der Titel des Songs, die Namen und IPIs (Identifikationsnummern) der Komponisten und Verleger, der Name des Films bzw. der Sendung, die Einsatzdauer des Songs, Sendedatum und Sendezeit sowie das Sendegebiet. Anhand dieser Angaben legt die Verwertungsgesellschaft die Höhe der Gebühren fest, die dann (mit ein paar Verwaltungsabzügen) in Form von Tantiemen an die Komponisten, Texter und Verleger weitergegeben werden.

Blanket License
Die Blanket License wird einmalig von einem Nutzer gezahlt, um gleich für mehrere Songs (meistens das komplette Repertoire eines Verlegers oder einer Library) eine Nutzungslizenz zu erwerben. Auf den einzelnen Song entfallen dabei nur geringe Beträge, so dass man hier nur an den Tantiemen verdient.

Stem
…ist die Bezeichnung für alternative Versionen wie Instrumentalversionen, Mixes nur mit Drums und Bass, nur die Streicherflächen, ohne Schlagzeug oder was sich sonst noch alles aus einem Song ergeben kann. Manche Nutzer wollen diese Stems haben, um mit einem Song möglichst viele Einsatzmöglichkeiten abdecken zu können. Stems haben alle die gleiche Länge wie der volle Mix

Stinger
Eine Sonderform des Stems. Stinger lassen sich leicht mit kurzen Tags und Jingles verwechseln, da sie in ihrer Art sehr ähnlich sind. Sie finden meistens als „Trenner“ zwischen zwei Szenen Verwendung. Bekanntestes Beispiel ist vielleicht der Slap Bass bei Seinfeld.

Temp Track
Oder auch „Temp Music“ ist ein temporäres Musikstück, das ein Filmregisseur vorübergehend beim Bearbeiten einer Szene verwendet.

Music Supervisor
Jener Mensch, der bei Filmproduktionsfirmen oder Fernsehsendern für die Auswahl der Musik zuständig ist sowie auch für die Klärung aller Rechte an den verwendeten Stücken. Viele Music Supervisors arbeiten auch unabhängig als Freelancer.
 
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Musik und Brands – auch für Indies interessant?

Das Zusammenführen von Musik und Brands ist in letzter Zeit ein heißes Eisen, obwohl es nicht wirklich außergewöhnlich ist. Werbespots mit Musik gibt es wohl seit wir denken können, und Sponsoren sind auf Musikfestivals ebenso allgegenwärtig. Neu ist hingegen, dass die Zusammenarbeit nun auch auf den Bookingbereich ausgeweitet wird. BMG schloss vor kurzem einen Deal mit Pacific Entertainment Media, um so die Verbindung zwischen Musik und Marken zu intensivieren.

Besser gesagt, nicht nur der Song, sondern auch der Musiker wird Botschafter und performt bei Roadshows und Corporate Events. Auf Seiten der Kreativen profitieren dabei mehrere Beteiligte: Labels, Verlage, Interpreten und Komponisten.

Okay, in der Indieszene klingt das alles nicht wirklich neu. Vor allem szenebezogene Modelabels haben schon vor Jahren mit Bands kooperiert wie Hot Topic, x-tra-x oder der EMP Versand; ganz zu schweigen von all jenen Coverbands, die regelmäßig bei Firmengalas auftreten.

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Was aber hat ein ungesignter Musiker von all dem? In den USA gibt es ein blühendes Sync- und Licensinggeschäft für unabhängige Musiker. Dort, wo die Hits großer Stars zu teuer sind, erhalten Newcomer ihre Chance. Auch im Corporate Booking wird sich ähnliches abzeichnen, da nicht jede Marke über das nötige Budget verfügt, sich einen Superstar zu „halten“.

Hinzu kommt, dass große Namen auf Grund ihrer Popularität dann schnell fest mit einer bestimmten Marke assoziiert werden und damit wiederum für andere Marken uninteressant werden. Ein Problem, mit dem Indies weniger zu kämpfen haben und folglich mit mehreren Partnern arbeiten können.

Es wird – vor allem hierzulande – nicht heute und wohl leider auch nicht morgen geschehen, dass sich dieser Geschäftszweig auch für Indies etabliert, aber tief unten in den jeweiligen stilistischen Nischen könnten sich durchaus interessante Kooperationen auftun. Diese mögen vielleicht zunächst „nur“ Barter Deals sein, können allerdings etwas bewirken. Wer nicht so lange warten mag, sollte den US-Markt anvisieren, zumindest seine Songs dort verfügbar machen.
 
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Einnahmequellen mit eigener Musik

Wie heißt es so schön? Auf einem Bein könne man nicht stehen. So geht es auch vielen, wohl den meisten, Musikern – insbesondere, wenn wir den Bereich „eigene Musik“ gesondert betrachten. Und das wollen wir hier einmal tun. Covermucke und Unterricht beiseite, was können Musiker also in Zusammenhang mit selbst komponierten Songs tun, um Geld zu verdienen?

Zunächst noch etwas „Trost“. Selbst die „scheinbar Großen“, also jene Musiker, die zwar keine Stars sind, aber regelmäßig Alben veröffentlichen, touren und in ihrer Szene einen Namen haben, leben nicht alleine vom Rockstardasein, sondern machen zusätzlich Covermusik, spielen Gala Gigs oder geben Unterricht. Jetzt aber zur Sache:

Musik verkaufen
Für ungesignte Musiker ist der Verkauf von Tonträgern und Downloads nach wie vor die wohl stärkste Einnahmequelle. Singles und Alben können über digitale Vertriebe verfügbar gemacht und verkauft werden, für handfeste Tonträger bieten sich die eigene Website, Mailorder Shops sowie Konzerte als Outlets an.

Streaming
Aktuell (Juni 2016) meldet die Merlin-Gruppe, die rund 20.000 Indie Labels weltweit repräsentiert, einen starken Anstieg an Streamingeinnahmen, die über reine Streamingdienste wie Spotify aber auch Videoplattformen wie Youtube generiert werden. Die Beträge pro Stream sind zwar mehr als gering, nimmt die Gesamtzahl der Streams jedoch zu, kann dies künftig zu einem interessanten Nebeneinkommen heranwachsen, ähnlich der Radiotantiemen.

Sync / Licensing
Speziell in den USA bieten sich für ungesignte Musiker immer mehr Möglichkeiten, ihre Musik in Filmen, TV- und Werbeproduktionen zu platzieren – und zwar bezahlt, nicht nur der reinen Publicity wegen. Auch das gezielte Produzieren eigener Musik für derartige Produktionen liefert vielen Musikern Erträge, die nicht selten über den Einnahmen aus reinen Musikverkäufen liegen.

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Songwriting
Ähnlich wie Filmproduzenten suchen auch Musikproduzenten und von ihnen betreute Interpreten nach Titeln, Musiken und Texten für deren Aufnahmen. Über die Tantiemen kann auch bei einem kleinen Achtungserfolg schon einmal ein netter Urlaub herausspringen – oder zumindest die Überweisung für die Stromnachzahlung, die durch die Demoproduktion im Heimstudio fällig geworden ist (Ironie? Niemals…).

Merchandise
Kaum mehr wegzudenken sind Fanartikel, allen voran natürlich der Klassiker T-Shirt. Laut der Gig-Plattform gigmit gibt ein Konzertbesucher im Schnitt vier Euro für Merchandise aus – pro Konzert, natürlich.

Live
Auftritte mit eigener Musik dienen im Anfangsstadium zunächst dem reinen Bekanntwerden, und mit eigener Musik hat man es immer schwerer als mit bekannten Coversongs. Doch mit zunehmender Bekanntheit können Musiker auch hier Geld verdienen. Wichtig ist dabei die „Schnittstelle“ zum Verkauf weiterer Artikel in Form des Merchandise Standes vor Ort.

Studio und Produktion
Mit Hilfe des Internets müssen Musiker heute noch nicht einmal die eigenen vier Wände verlassen, um Gesang und Instrumente für andere Musiker aufzunehmen oder Mixes anzufertigen. Mit ein paar Referenztracks kann der Kundenfang beginnen.

 

Bei sämtlichen Möglichkeiten, ein Einkommen zu erzielen, steht am Anfang ein Probieren und ein langsames Vorankommen. Laufen die Dinge aber erst einmal, ist man glücklich, ein paar Monate oder auch Jahre zuvor Zeit und Mühe investiert zu haben.

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GEMA und GEMA-frei unter einem Hut?

Die Umsetzungsrichtline der EU für Verwertungsgesellschaften ist verabschiedet worden und könnte eine interessante Neuerung für Komponisten und Textdichter mit sich bringen. Doch schön der Reihe nach.

Bisher war es Komponisten (Texter schließen wir hier immer mit ein) in Deutschland nicht möglich, sowohl GEMA-pflichtige als auch GEMA-freie Musik zu machen. Der Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA sieht vor, dass ein Urheber grundsätzlich alle seine Werke der GEMA meldet und zur Wahrnehmung der Rechte übergibt.

Ein gleichzeitiges Anbieten GEMA-freier Musik ist für GEMA Mitglieder somit nicht möglich gewesen, man musste sich dann kreativer Lösungen bedienen wie der Verwendung eines Pseudonyms am Zweitwohnsitz oder der Abwicklung über einen unmusikalischen Verwandten.

Mit der am 10. April 2016 in Kraft getretenen und am 28. April 2016 vom Bundestag verabschiedeten EU Richtlinie könnte sich dies ändern. Doch bleiben wir zunächst zurückhaltend realistisch – es ist eine Richtlinie und Geschriebenes lässt nicht selten mehrere Interpretationen zu.

Während in diesem Zusammenhang in der Öffentlichkeit vorwiegend über die Abgaben der Gerätehersteller gesprochen wird, liefert §12 durchaus interessantes:

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Es heißt hier, dass ein Urheber „…der Verwertungsgesellschaft Rechte seiner Wahl an Arten von Werken und sonstigen Schutzgegenständen seiner Wahl entziehen kann, und zwar jeweils für Gebiete seiner Wahl.“

Metal Anwalt Christian Koch interpretiert dies wie folgt: „Das kann man schon so sehen. Der Musiker kann für jeden Titel im Nachhinein der GEMA die Wahrnehmungsrechte entziehen. Also erstmal pflichtgemäß anmelden, dann wieder entziehen. Damit kann man dann auch als GEMA-Mitglied GEMAfreie Musik machen, ja“.

Okay, dass es hier zu Lande nicht stromlinienförmig laufen würde, war zu erwarten. Urheber müssen also zunächst das betreffende Werk registrieren und hinterher der GEMA gewisse Wahrnehmungsrechte entziehen. Anders als beispielsweise in den USA, wo man schlichtweg nur jene Songs bei ASCAP, BMI oder SESAC anmeldet, für welche die Verwertungsgesellschaft auch die Tantiemen eintreiben soll.

Wie bereits erwähnt, handelt es sich um eine Richtlinie, weshalb die Frage im Raum stehen bleibt, wie sich die GEMA verhalten wird. Wolfgang Senges, ehemaliger Geschäftsführer der Cultural Commons Collecting Society C3S meint dazu: „Die Frage, die sich mir stellt, ist: Welche Frist hat die GEMA zur Umsetzung? Dass sie es nun tun muss, steht meines Wissens nach fest“.

Bleiben wir gespannt und tun das, was von Musikern wohl am häufigsten verlangt wird: abwarten.

Wie immer bei heiklen Themen noch der Hinweis, dass es sich bei diesem Artikel um keine Rechtsberatung oder sonstige verbindliche Aussage, sondern um eine Interpretation handelt.

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Direktmarketing für Musiker Teil 2

Die Bedeutung des Direktmarketings haben wir bereits im ersten Teil besprochen. Nun wollen wir ein paar Methoden und die genaue Vorgehensweise beim „Bearbeiten“ der Fans genauer betrachten.

Bei allen Medien und Methoden gibt es ein paar „Grundregeln“ zu beachten:

Informieren und unterhalten…
…statt drängeln und nerven. Wenn Du willst, dass Deine Fans regelmäßig Deine Posts lesen und Deinen Newsletter überhaupt erst einmal öffnen, solltest Du ihnen den viel zitierten „Mehrwert“ bieten. Statt nur Konzerte und Sonderangebote anzukündigen, darfst Du Deine Fans gerne über News aus der Szene informieren und sie mit interessanten oder lustigen Geschichten unterhalten. Wofür Du und Deine Musik auch stehen magst, sprich darüber. Über diesen Weg kannst Du die emotionale Bindung deutlich verstärken und verhinderst dabei, dass sich Deine Fans beim Eintreffen des nächsten Newsletters denken „schon wieder Werbung“.

Regelmäßigkeit
Der Markt ist groß, regelrecht überschwemmt. Um im Gedächtnis Deiner (potentiellen) Fans zu bleiben, musst Du permanent präsent sein. Dies erreichst Du, indem Du in bestimmten zeitlichen Abständen von Dir hören lässt. In den sozialen Netzwerken empfehlen sich zwei gute Posts pro Woche, Dein Newsletter sollte alle 14 Tage herausgehen. Im Idealfall rechnen Deine Fans fest mit Dir („es ist Freitag, da kommt gleich der Newsletter“).

Call to Action
Eine Aufforderung zum Handeln ist Bestandteil jeglicher Werbung. Hast Du ein neues Album am Start, ist eine Aufforderung zum Kauf moralisch absolut in Ordnung. Gleiches gilt für die Aufforderung, sich ein neues Video anzusehen. Auch hier drängt sich das Einflechten eines emotionalen Mehrwertes auf: „Sieh Dir unser neues Video an und hole Dir etwas Sommerfeeling nach Hause“. Kurz gesagt: der Grund Deiner Botschaft sollte klar sein.

Allerdings rate ich wieder dazu, nicht zu sehr zu drängeln. Es sollte der Hinweis auf ein neues Album und ein paar Verkaufsstellen ausreichen. Überlass die Kaufentscheidung Deinen Fans. Mit den gängigen schleimigen Verkaufstricks wie Verknappung („nur noch zwei Stück auf Lager“) oder Einschüchterung („99 von 100 Mordopfern hatten keine CD von uns besessen“) machst Du Dir keine Freunde, da das Ganze einfach viel zu penetrant wirkt.

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Links, Links und Links
Funktionierende weiterführende Links sind der Schlüssel zum Verkauf. Ob Newsletter, soziale Medien oder Youtube Video – gib Deinen Fans Links, über die sie genau das tun können, was Du von ihnen erwartest: Album kaufen, Single herunterladen, Video ansehen, Tickets bestellen. Diese Links sollten direkt auf die entsprechenden Seiten führen, also z.B. zu Deinem Album bei iTunes und eben nicht zur iTunes Startseite. Bei Links in der Youtube Videobeschreibung das Präfix http:// voranstellen, dann wird der Link auch aktiv…

Vor dem Release
Wenn ein neues Album, ein Video oder eine Tour ansteht, darfst Du Dein Direktmarketing gerne intensivieren, das heißt in kürzeren Abständen von Dir hören lassen. Beziehe Dich aber bei jedem Post und in jedem Newsletter auf den zu bewerbenden Anlass. Eine Art Countdown über mehrere Tage hat sich sowohl bei Majors als auch bei Indies bewährt.

Deine Newsletterabonnenten freuen sich als „besonders nahestehende Fans“ über eine Sonderbehandlung in Form von Rabattaktionen, VIP Paketen, Backstagepässen etc.

Die gute alte Postkarte
Versetze Dich in die Lage eines Fans und stelle Dir vor, Du bekommst statt einer eMail eine echte Postkarte geschickt. Dieses „Medium“ hat sich bei vielen Bands und Musikern sehr stark bewährt. Ein paar Irrläufer werden unter den gesammelten Adressen sicherlich dabei sein, und der finanzielle Aufwand ist auch nicht zu vernachlässigen, doch die Konversionsraten sind Berichten zufolge sehr hoch.

Schnittstelle zum Direktverkauf
Sobald Du Deine Fans zum Kauf Deiner Musik, Tickets oder Merchandise aufforderst, sollten die angepriesenen Artikel natürlich auch sofort verfügbar sein. Klingt logisch, aber viel zu oft scheitert es gerade daran. Ermögliche Deinen Fans einen schnellen und einfachen Kauf, indem Du ein Bezahl- oder ein Shopsystem auf Deiner Website einrichtest.

Fassen wir kurz zusammen: sei authentisch, unterhaltsam und informativ; halte den Kontakt durch regelmäßiges In-Erscheinung-Treten; fordere Deine Fans – auf nette Weise – zum Handeln auf; verlinke direkt dorthin, wo Deine Fans hingehen sollen; gib Deinen Newsletterabonnenten VIP Status; verschicke Postkarten; gestalte den Kaufvorgang so schnell und einfach wie möglich.

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Direktmarketing für Musiker (Teil 1)

Direktmarketing ist die wahrscheinlich effektivste Methode, für Produkte oder Dienstleistungen zu werben. Auch Musikern wird dieser Weg immer wieder empfohlen, da er (zunächst) kostengünstig ist und hohe Konversionsraten liefert. Doch bei allen Vorteilen stellt sich die Frage: Woher bekommt man Kontakte, die man per Direktmarketing erreichen kann?

Die zwei besten Direktmarketingtools sind eMail, also ein eigener Newsletter, sowie die gute alte Post. Dass man als Musiker seine Fans per eMail oder Postkarte (zur Zeit sehr beliebt) über die Veröffentlichung eines neuen Albums oder eine bevorstehende Tour informieren kann, versteht sich von selbst. Entscheidend ist aber zunächst, Fans dazu zu bewegen, ihre eMail- oder Postadresse herauszugeben, um künftig mit „Werbung“ zugehäuft zu werden. Woher also nehmen?

Auch das kostenlose mp3, welches sich Fans nach erfolgter Newsletteranmeldung herunterladen dürfen, ist nichts neues mehr, dennoch bleibt es ein netter und guter Anreiz. Doch wir müssen noch einen Schritt zurück gehen, um herauszufinden, wie wir Fans überhaupt erst einmal auf unsere Website bzw. zum Anmeldeformular unseres Newsletters leiten können. Und dazu müssen wir potentielle, uns noch unbekannte Fans erreichen, eine schwierige Aufgabe, die Grundlage einer jeden Marketingmethode ist.

Über Social Media lassen sich bereits vorhandene Freunde und Fans für diese noch intensivere Bindung gewinnen. Nicht alle werden dabei mitmachen, aber so lassen sich immerhin potentielle Käufer von reinen Trittbrettfahrern ausfiltern.

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Beim Rekrutieren bisher fremder, also neuer Fans wird es allerdings schon schwieriger. Auf eine Newsmeldung in Blogs oder Webzines über eine Band, die ein mp3 verschenkt, reagiert heute kaum noch jemand. Das Interesse gänzlich neuer Fans muss also rein über die Musik erfolgen. Und das bedeutet, über die Musik interessierte Menschen auf die eigene Website zu lotsen, wo ihnen dann auch die Option angeboten wird, sich in eine Mailingliste einzutragen.

Wie kann also dieses „Anlocken bisher neuer Fans mit Musik“ erfolgen? Zum Beispiel über ein Musikvideo, in dessen Beschreibung und Annotationen auf den Newsletter mit gratis mp3 hingewiesen wird. Allerdings bleibt hier zu überlegen, ob man einen neuen Interessenten nicht lieber gleich zu einem Albumkauf bewegen sollte. Der direkte Link auf die eigene Website ist jedoch legitim, dort kann der neue Besucher dann frei über sein Handeln entscheiden.

Eine weitere Möglichkeit, effektiv neue Fans zu erreichen – und anzulocken – sind Album Rezensionen, Interviews und Konzertberichte in Webzines, Blogs und gedruckten Magazinen sowie Einsätze in Radiosendungen, online und terrestrisch. Dazu ist wiederum gute Medienarbeit notwendig.

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Viele meiner Abonnenten haben sich auch erst in den Newsletter eingetragen, nachdem sie ein Album gekauft und für entsprechend gut befunden hatten. Ein Hinweis im CD Booklet hat durchaus seine Wirkung. Auch durch Direktbestellungen über die eigene Website werden wir der Kontaktinformationen kaufbereiter Fans habhaft. Der U.S. Indievertrieb CD Baby stellt Musikern sogar Kontaktdetails der Käufer zur Verfügung, sofern die Käufer dem nicht explizit widersprochen haben.

So ergibt sich am Ende ein Kreislauf: Adressen gewinnen, um Musik zu bewerben – Musik verkaufen, um Adressen zu gewinnen. Und dieser Kreis muss irgendwo durchbrochen werden, bzw. müssen wir einen Einstieg finden.

Über das Vorgehen beim „Bearbeiten“ der Fans per Direktmarketing sprechen wir in Teil 2.

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